Allgemeine Geschäftsbedingungen (Ayurveda für Tiere)

I. Allgemeines und Geltungsbereich

1. 2. Leistungen der Firma Anna Raab – Ayurveda für Pferd, Hund & Katze, Inhaberin Frau Anna Lisa

Raab, Auf dem Plan 12, 71083 Herrenberg (im Nachfolgenden auch verkürzt die

Auftragnehmerin genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen

Geschäftsbedingungen (AGB).

Abweichende Bedingungen von Kunden und Auftraggebern (nachfolgend allgemein als

Auftraggeber bezeichnet) werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin hat diesen

abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Sofern im Rahmen dieser AGB Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Vorschriften enthalten

sind, kommt diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zu, es gelten somit die gesetzlichen

Vorschriften, auch wenn diesbezüglich keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist, in dem

Rahmen, in denen sie nicht durch diese AGB abgeändert oder ausgeschlossen werden.

3. Die AGB gelten für die Behandlung von Tieren des Auftraggebers und die in diesem

Zusammenhang zu erbringenden Dienstleistungen.

4. Im Einzelfall vereinbarte Individualabreden mit den Auftraggebern (einschließlich

Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Geltungsvorrang gegenüber diesen

AGB.

5. Sämtliche rechtserheblichen Erklärungen der Kunden im Rahmen des geschlossenen Vertrages

(z.B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Geltendmachung einer Minderung)

bedürfen der Textform. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon

unberührt.

II. Vertragsschluss

Der von dem Auftraggeber unterzeichnete Auftrag an die Auftragnehmerin ist ein bindendes

Angebot. Abweichungen hiervon sind im Einzelfall unter Einhaltung der Textform möglich,

wenn gewichtige Belange des Tierwohles betroffen sind.

III. Terminabsagen

Da die Auftragnehmerin Termine üblicherweise lange im Voraus plant, ist es nicht möglich,

durch Absagen entstehende Terminlücken kurzfristig zu besetzen. Behandlungstermine

müssen daher mindestens 48 Stunden vor Beginn in Textform oder telefonisch abgesagt

werden. Absagen für einen Termin am Montag müssen bis spätestens am vorhergehenden

Freitag bis 14:00 auf einem der oben genannten Wege erfolgen.

Bei Nichteinhaltung dieser Regelung ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Honorar in voller

Höhe in Rechnung zu stellen abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen oder Einnahmen

aufgrund anderweitiger Vergabe des Termins.

IV. Preise und Zahlung1. In den Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten. Sollte sich die gesetzliche

Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss ändern, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die

Umsatzsteuer für noch nicht erbrachte Leistungen anzupassen.

2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 21 Tagen nach

Rechnungsstellung zahlbar. Soweit der Auftraggeber Anspruch auf Erstattung oder

Teilerstattung des Honorars der Auftragnehmerin durch Dritte hat, ist er dennoch als

Auftraggeber zur Zahlung der Kosten verpflichtet.

3. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen

rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

V. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist zu einer aktiven Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere hat der

Auftraggeber die Auftragnehmerin vor dem Beginn der Behandlung über Unverträglichkeiten,

Allergien sowie alle Krankheitsdiagnose und sonstige die Gesundheit des behandelten Tieres

einschränkenden Umstände und Verdachte zu informieren.

2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Auftraggeber

seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt. In diesem Fall hat die

Auftragnehmerin Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

VI. Leistungshinweise

1. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Tier des Auftraggebers in der Form,

dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ayurvedischen Behandlung zur Beratung des

Auftraggebers und Therapie beim Tier des Auftraggebers anwendet.

2. Über die Therapiemethoden entscheidet der Auftraggeber frei, nachdem er von der

Auftragnehmerin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher

und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde.

3. In der Regel werden von der Auftragnehmerin Behandlungen angewendet, die

schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen.

Ayurveda und ayurvedische Maßnahmen sind keine Heilungsmaßnahmen im streng

medizinischen Sinne. Bei medizinischen Anliegen sollte immer ein tierärztlicher Rat eingeholt

werden und/oder eine tierärztliche Behandlung in Erwägung gezogen werden, dies gilt auch

bei nicht akut erscheinenden Anliegen, wie beispielsweise Allergien, Wechselwirkungen, oder

stark ausgeprägten Unverträglichkeiten. Ein vom Auftraggeber subjektiv erwarteter Erfolg kann

nicht zugesichert oder garantiert werden.

4. Laut den ayurvedischen Lehren fördern Ayurveda und ayurvedische Maßnahmen die

natürliche Balance im Körper. Dadurch sollen die Selbstheilungskräfte des Körpers angeregt

werden. Dabei kann jedoch keine zwingende Problem- und Symptomverbesserung

versprochen werden, vielmehr kann die Wahrscheinlichkeit auf eine Verbesserung erhöht

werden.5. 6. 7. Die Wirkung von ayurvedischen Empfehlungen und Maßnahmen sind im Allgemeinen davon

abhängig, dass Schritt für Schritt Informationen gesammelt und analysiert werden und darauf

aufbauend ayurvedische Lösungsansätze in Gang gebracht werden. Eine sofortige Linderung

der Symptome kann keinesfalls erwartet werden. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen

unter Umständen sehr langwierigen, für das Tier möglichst schonenden Prozess.

Eine Verbesserung der Gesundheit im ayurvedische im Sinne kann bei einer ayurvedischen

Ernährungsumstellung oder bei ayurvedischen Maßnahmen nur dann möglich sein, wenn der

Auftraggeber sich vollständig an die kommunizierten Empfehlungen hält. Je weiter hiervon

abgewichen wird, desto unwahrscheinlicher sind die ayurvedischen

Verbesserungsmöglichkeiten.

Soweit Informationen der Auftragnehmerin auf ihrer Website, in Prospekten oder Anzeigen

enthalten sind, sind die dort enthaltenen Leistungsbeschreibungen nicht verbindlich, es sei

denn, diese sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden.

8. Eine Ayurvedische Tierernährung im Einzelnen basiert auf folgendem Grundverständnis.

Zunächst werden die ayurvedischen Eigenschaften von Tier, dessen Krankheit, dessen

körperliche und mentale Verfassung und dessen gewöhnliches Tierfuttermittel im

ayurvedischen Sinne analysiert. Darauf aufbauend wird eine Ernährungsstrategie erstellt, um

die natürliche Balance im Körper zu fördern und die damit einhergehende Selbstheilungsstärke

zu kräftigen. Anzumerken ist hierbei das die ayurvedische Analyse in einem solchen Fall allein

auf den Informationen basiert, die der Auftraggeber in den Gesprächen mit der

Auftragnehmerin mitteilt und die im Aufnahmebogen aufgenommen werden. Informationen

über die aktuell vorliegenden physischen, physiologischen, und psychischen Eigenschaften des

Tieres, Informationen über die aktuelle Fütterung des Tieres, Informationen über allgemeine

aktuelle wie vergangene Problempunkte, Informationen über Krankheiten und die ärztlichen

Diagnosen sind der Auftragnehmerin daher umfassend mitzuteilen. Falls hierbei Informationen

fehlen, falsch oder unvollständig wiedergegeben werden oder noch unbekannte

gesundheitliche Probleme vorliegen, ist nicht gänzlich ausschließbar, dass gewisse Futtermittel,

Kräuter und Massageöle in Wechselwirkung treten und gegebenenfalls Verdauungsprobleme

verursachen oder verstärken oder bestehende anderweitige Symptome verstärken oder zum

Vorschein bringen lassen. Wenn es zu einer solchen Situation kommt, kann dies auf bestehende

oder noch unentdeckte Probleme des Tieres hinweisen. Ein solcher Fall stellt dann meist auch

in gewisser Hinsicht einen ayurvedischen Erfolg dar, weil ein bisher unbekanntes Problem des

Tieres erkannt werden konnte. Nur so können in vielen Fällen bestehende Probleme erst

sichtbar gemacht werden.

9. Jeder Futterwechsel sollte langsam und schrittweise vorgenommen werden, um dem

jeweiligen Tier die Möglichkeit der Eingewöhnung zu geben und einen möglichst schonenden

Prozess im ayurvedischen Sinne ermöglichen zu können. Insbesondere bei bisher nicht

verwendetem industriellen Tierfutter müssen die Angaben des Herstellers hinsichtlich

möglicherweise auftretender Wechselwirkungen streng beachtet und gegebenenfalls eine

darüberhinausgehende Absicherung durch einen Tierarzt eingeholt werden. Wird ein

Futterwechsel zu schnell vorgenommen, kann das kurzfristige Auftreten von

Verdauungsproblemen nicht ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall sollte der

Futterwechsel unbedingt verlangsamt werden.10. Ayurvedische Massagen arbeiten über sogenannte Marma-Punkte und den Nardis-

Grundsätzen (Energiepunkte und Energiebahnen) im Körper des Tieres. Unterstützende

Wirkung hat hierbei der Einsatz von Kräutern und Ölen. Bei diesen Massagen findet unter

Berücksichtigung der ayurvedischen Lehren keine Dehnung des Muskelapparates oder das

Einrenken von Gelenken statt. Veränderungen am Bewegungsapparat sollen gerade nicht

vorgenommen werden. Bei medizinischen Problemen am Bewegungsapparat empfiehlt es

sich, den Rat eines Tierphysiotherapeuten oder eines Tierarztes einzuholen.

11. Ayurvedische Massagen sollten nicht bei Fieber, starken Entzündungsprozessen, starken

Schwächezuständen, Tumorerkrankungen, Trächtigkeit, starken Hautproblemen, Wunden oder

einem ayurvedischen Fall von sogenannter Ama vorgenommen werden. Ein ayurvedischer Fall

von Ama liegt vor, wenn sich im Körper des Tieres Schlack-Stoffe, unverdauliche

Zwischenprodukte und Toxine angesammelt haben. Massageöle, Kräuter und

Massagestempel-Füllungen können in seltenen Fällen allergische Reaktionen auslösen. Daher

sollte vor Durchführung einer Massageeinheit über Allergien, Unverträglichkeiten und sensible

Hautstellen des zu behandelnden Tieres gegenüber der Auftragnehmerin besonders berichtet

werden. Gegenfalls ist vorher von dem Auftraggeber ein tierärztlicher Rat einzuholen.

VII. Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu

widerrufen.
 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der

Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen worden sein.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Anna Raab – Ayurveda für Pferd, Hund &

Katze, Auf dem Plan 12, 71083 Herrenberg, E-Mail: kontakt@tatze-pfote-huf.de) mittels einer

eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben

und Sie vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung

vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen dürfen.

VIII. Haftung

1. 2. Die Auftragnehmerin haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit

eines Menschen, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Die

Auftragnehmerin haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht

werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren

Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, sogenannte

Kardinalpflichten. Die Auftragnehmerin haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer

Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen

Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Auftragnehmerin im

Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1-3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit

die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen

Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten

Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder3. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer,

Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Für Schäden am Tier des Auftraggebers und der Gesundheit des Tieres gelten Absätze 1 und 2

entsprechend. Insbesondere haftet die Auftragnehmerin für Schäden am Tier des

Auftraggebers und der Gesundheit des Tieres nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit

dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

IX. Sonstiges

Hinsichtlich des Vertrages und der damit einhergehenden Rechtsbeziehung ist ausschließlich

deutsches Recht anzuwenden.

Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nicht durchführbar

sein oder werden, gilt anstelle dieser Bestimmung eine Bestimmung, die dem beabsichtigten

wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt oder, falls eine solche nicht in Betracht kommt, die

entsprechende gesetzliche Regelung. In jedem Fall wird eine solche rechtsunwirksame oder

nicht durchführbare Bestimmung als von den übrigen Bestimmungen abtrennbar angesehen

und berührt die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht.